Das Presbyterium informiert: Oktober 2023

Erstellt am 24.09.2023

Probepredigt am 8. Oktober

Probepredigt
Das Landeskirchenamt hat am 5. September
2023 die Freigabe der vakanten
Pfarrstelle der Ev. luth. Kirchengemeinde
Siemshof zur Neubesetzung beschlossen!
In der Zwischenzeit hat das Presbyterium
Kontakt zu einer Person aufgenommen
und gepflegt, die gerne in die nun
freigegebene Pfarrstelle gewählt werden
möchte!
Nach der Freigabe der Pfarrstelle durch
das LKA hat das Presbyterium diese
Person jetzt eingeladen, sich in dem
Gottesdienst am 8. Oktober 2023 um
9.45 Uhr in der Heilandkirche der
Gemeinde vorzustellen und eine Probepredigt
zu halten.

Herzliche Einladung an die Gemeinde zu
dieser Probepredigt!
für das Presbyterium
W. Brinker

Gemeindeversammlung

Zur Vorbereitung der Kirchenwahl im Februar 2024 wird am Sonntag, dem 12. November 2023 im Anschluss an den Gottesdienst um 11.00 Uhr eine Gemeindeversammlung im Gemeindehaus Siemshof stattfinden.

In ihr wird über die Bedeutung des Amtes einer Presbyterin/eines Presbyters, die Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes und über den Gang des Verfahrens

informiert.

Wenn jemand interessiert ist, aber an der Gemeindeversammlung nicht teilnehmen kann, kann man sich auch im Gemeindebüro oder bei den Presbyterinnen und Presbytern melden und sich dort informieren.

Herzliche Einladung!

für das Presbyterium

W. Brinker

Das Presbyterium informiert:                                                                           01.05.23

 

Die Landessynode beschließt 2021 sogenannte Planungskorridore zur Umsetzung des Pfarrstellungsbesetzungsgesetzes!

Dabei ist bis 31.12.2025 von einem Verhältnis von „1 Pfarrstelle pro 3 000 Gemeindeglieder“ auszugehen.

Bis Ende 2030 ist Vorausplanung 4 000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle.

Ein Planungsraum umfasst eine konkret beschriebene Region eines Kirchenkreises, in dem die pastorale Versorgung verbindlich gemeinsam geplant und durchgeführt wird.                

Das heißt: keine Freigabe und Neubesetzung einer vakant gewordenen Pfarrstelle ohne                         Bildung eines Personalplanungsraumes!

Grundlage und Auslöser dieser Verordnung waren:

  1. Der Rückgang der Gemeindemitgliederzahlen
  2. Eine hohe Pensionierungswelle der Pfarrerinnen und Pfarrer jetzt und in naher Zukunft
  3. Akuter Bedarf an theologischem Nachwuchs!

Was ist bis heute geschehen? …. sehr viel!

Seit über einem Jahr treffen sich gewählte Presbyteriums-Mitglieder aus den 4 Löhner Kirchengemeinden Mennighüffen, Obernbeck, Löhne-Ort und Siemshof zu Beratungen im sogenannten Kleeblatt-Gremium.

Ergebnis: Nach zähem, aber erfolgreichem Ringen wurde ein Personalplanungsraum der 4 genannten Löhner Kirchengemeinden installiert!

Eine gleichlautende Beschluss-Vorlage wurde von allen 4 Presbyterien beschlossen und dem Landeskirchenamt über unseren Superintendenten zugestellt. Gleichzeitig haben alle 4 Gemeinden gleichlautend das Landeskirchenamt um Freigabe zur Wiederbesetzung der ab dem 1. Juli 2023 vakanten Gemeindepfarrstelle in Siemshof gebeten. Dazu ist bis 1. Mai 2023 noch kein Bescheid eingegangen.

Der Personalplanungsraum der 4 Löhner Gemeinden ist mit einem Kooperationsvertrag begründet.

Das heißt konkret: Alle Kirchengemeinden bleiben selbstständig, verabreden allerdings eine verbindliche Zusammenarbeit, vor allem für den pastoralen Dienst.

 

W. Brinker

Vorsitzender des Presbyteriums